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Können auf Wunsch Inhalte der AVV – etwa zu Subunternehmern oder Prüf-/Reaktionsfristen – individuell angepasst werden?

Individuelle Anpassungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) – beispielsweise zu Subunternehmern oder Reaktionsfristen – sind nicht Bestandteil unserer Standardpreise.

Grundsätzlich lassen sich solche Anpassungen nach einer inhaltlichen und rechtlichen Prüfung jedoch realisieren. Die dafür anfallenden Aufwände werden gesondert in Rechnung gestellt.

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